Stundentafeln

Aktuell neu
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat auch unsere Schule vom jahrzehnte langen Schulversuch ins Regelschulwesen überführt.
Es wurden aus diesem Grund die Stundentafeln adaptiert und gelten ab dem Schuljahr 2024/25 für folgende Klassen aufsteigend:
Schuljahr
2025/26
Musisches Gymnasium
1. - 4. Klassen
5./6. Klassen (Latein in der 6. Klasse auslaufend)
Mozart Musikgymnasium
1./2. Klasse
5./6. Klasse

Stundentafel für das Musische Gymnasium

"Musgym neu"
Musisches Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Stundentafel für das Mozart Musikgymnasium

"MoMu neu"
Realgymnasium für Studierende der Musik.

Wahlpflichtgegenstände

Die Stundentafel des Musischen Gymnasiums (als Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) gewährleistet einerseits, dass der musisch-kreative Schwerpunkt in der Oberstufe breit abgebildet ist, und verankert andererseits auch die charakteristischen Merkmale der AHS-Oberstufe. Unter diesen Merkmalen sieht der Gesetzgeber in der österreichischen AHS frei wählbare Wahlpflichtgegenstände vor, die der Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung der Pflichtgegenstände und der spezifischen Bildungsinhalte dienen. Diese Wahlpflichtgegenstände spiegeln also den gesamten Fächerkanon der Oberstufe wider: sowohl die Schwerpunktfächer (spezifischen Bildungsinhalte) als auch die übrigen Pflichtgegenstände. Jene Wahlpflichtgegenstände, die die Schwerpunktfächer vertiefen, werden dabei in erster Linie der Praxisarbeit in den künstlerischen Fächern dienen.

Einige Fakten
  • Die gesamte Wochenstundenanzahl beträgt in der Oberstufe 134, davon sind 4 Stunden Wahlpflichtgegenstände.
  • Wahlpflichtgegenstände sind frei nach Interessen und Begabungen wählbar.
    Sie verteilen sich mit jeweils 2 Stunden auf die siebte und achte Klasse.
  • Eine "Überbuchung" (mehr als 2 Wahlpflichtstunden im Schuljahr) ist erlaubt, wenn der Stundenplan es zulässt. 1- oder 2-stündige Wahlpflichtgegenstände können auch als Ergänzung zu einem dazugehörigen Pflichtgegenstand zur Reifeprüfung herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Zahl der Unterrichtsstunden erreicht.
  • Wahlpflichtgegenstände sind Pflichtunterrichtsstunden. Sie müssen regelmäßig besucht werden.
  • Wahlpflichtgegenstände werden beurteilt. Man kann in einem Wahlpflichtgegenstand auch negativ beurteilt werden, was eventuell eine Wiederholungsprüfung im Herbst zur Folge hat. Aufsteigen in die achte Klasse mit einem Nicht genügend (der sog. "Klausel") ist nur bei einem aufbauenden Wahlpflichtgegenstand möglich, der auch in der achten Klasse besucht wird.
  • Kann die Leistung aufgrund von häufigem Fehlen nicht beurteilt werden, ist im Herbst eine Nachtrags- oder Feststellungsprüfung abzulegen.
  • Wahlpflichtfächer sind kein "Nachhilfeangebot". Vielmehr haben sie einen eigenen Lehrplan.
Fahrplan
  • 6. Klasse, Jänner: Präsentation der im nächsten Schuljahr angebotenen Wahlpflichtgegenstände zusammen mit einer Kurzbeschreibung und den für deren Eröffnung notwendigen Mindestteilnahmezahlen; Fragestunde mit Direktion und KVs.
  • 6. Klasse, Februar: In der ersten Woche des Sommersemesters verbindliche Anmeldung zu den frei gewählten Wahlpflichtgegenständen/b> (Formular bei KV).
  • 7. und 8. Klasse: Besuch der gewählten Wahlpflichtgegenstände.





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